OPCION Authentische events
AGB's
Rechtsgrundlagen, Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
1.1.
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und OPCION EVENTS GmbH gelten in erster Linie diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Werkvertrag, §§ 631ff. BGB.
1.2.
OPCION EVENTS GmbH erbringt keine Gesamtheit touristischer Hauptleistungen i.S. der §§ 651a ff. BGB (Vorschriften über den Pauschalreisevertrag) und ist daher nicht Pauschalreiseveranstalter i.S. der gesetzlichen Bestimmungen.
1.3.
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen OPCION EVENTS GmbH und dem Gast, bzw. Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
1.4.
Gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB gelten diese Vertragsbedingungen auch für künftige Verträge, und zwar auch dann, wenn sie von OPCION EVENTS GmbH bei Vertragsschluss nicht nochmals ausdrücklich in Bezug genommen oder für anwendbar erklärt wurden. Bei Verträgen mit Unternehmern haben deren Geschäftsbedingungen keine Gültigkeit, und zwar auch dann nicht, wenn sie vom Unternehmer bei der Auftragserteilung in Bezug genommen und für anwendbar erklärt wurden und auch dann nicht, wenn OPCION EVENTS GmbH diesen Bedingungen nicht widersprochen hat.
Vermittlung fremder Leistungen
Soweit OPCION EVENTS GmbH neben den vertraglich vereinbarten Leistungen zusätzliche Leistungen, insbesondere Ausflüge, Beförderungen, Besichtigungen, gastronomische Leistungen, Reisen, Beherbergungsleistungen, Eintrittskarten oder sonstige Leistungen vermittelt und dabei in der Buchungsbestätigung auf ihre Vermittlerstellung deutlich hinweist, haftet OPCION EVENTS GmbH nicht für die Leistungen, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, Preisangaben, sowie Personen- oder Sachschäden, soweit nicht für die Entstehung eines Schadens die Verletzung etwaiger Vermittlerpflichten durch OPCION EVENTS GmbH ursächlich geworden ist.
Sofern Stadtrundfahrten und Transfers von uns angeboten werden, wird die Beförderung nicht von uns selbst durchgeführt, sondern durch Unternehmen oder Selbständigen, welche Inhaber einer entsprechenden Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind.
Vertragsschluss
3.1.
Mit der Buchung bietet der Buchende OPCION EVENTS GmbH den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Leistungsbeschreibung von OPCION EVENTS GmbH die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage und diese Vertragsbedingungen.
3.2.
Reisemittler und Leistungsträger von OPCION EVENTS GmbH (z.B. Busunternehmen, Gästeführer) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von OPCION EVENTS GmbH hinausgehen oder im Widerspruch zur Leistungsbeschreibung von OPCION EVENTS GmbH stehen.
3.3.
Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Kunden, bzw. dem Auftraggeber der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen des Vertrags nach den Buchungswünschen des Gastes, bzw. des Auftraggebers.
3.4.
Wenn Gäste alleine oder in privaten Gruppen die Leistungen von OPCION EVENTS GmbH buchen, ist jeder Gast Vertragspartner von OPCION EVENTS GmbH. Die Person, welche die Buchung vornimmt, hat für die vertraglichen Verpflichtungen von allen mit gebuchten Teilnehmern wie für ihre eigenen einzustehen, wenn sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Vereinbarung übernommen hat.
3.5.
Bei Reiseveranstaltern, Omnibusunternehmen, Event- und Incentive-Agenturen, Schulklassen, Vereinen, Verbänden und Firmen usw. ist Vertragspartner von OPCION EVENTS GmbH die jeweilige Institution.
Diese – vorstehend und nachstehend – Auftraggeber – genannt hat die volle Zahlungsverpflichtung für den Gesamtpreis aller gebuchten Leistungen, bzw. Gäste.
3.6.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche, telefonische und elektronische Bestätigungen für den Gast, bzw. den Gruppenauftraggeber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird OPCION EVENTS GmbH, ausgenommen bei kurzfristigen Buchungen kürzer als 7 Werktage vor Leistungsbeginn, zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast, bzw. den Gruppenauftraggeber übermitteln.
3.7.
Unterbreitet OPCION EVENTS GmbH auf Wunsch des Gastes oder des Gruppenauftraggebers ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot von OPCION EVENTS GmbH an den Gast, bzw. den Gruppenauftraggeber. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch OPCION EVENTS GmbH bedarf, zu Stande, wenn der Gast, bzw. der Gruppenauftraggeber dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung annimmt.
Reservierungen
4.1.
Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit OPCION EVENTS GmbH möglich.
4.2.
Bei Auftraggebern können Reservierungen auch als Festoption (die Buchung wird verbindlich, wenn sie nicht innerhalb vereinbarter Frist storniert wird) oder Verfallsoption (die Buchung erlischt, wenn sie nicht innerhalb vereinbarter Frist bestätigt wird) vereinbart werden. Falls nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind Optionen grundsätzlich Verfallsoptionen.
4.3.
Ist keine unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart, so führt die Buchung nach Ziffer 2 dieser Bedingungen grundsätzlich zu einem für OPCION EVENTS GmbH und den Gast, bzw. den Auftraggeber rechtsverbindlichen Vertrag.
4.4.
Ist bei Privatgästen eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt OPCION EVENTS GmbH Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht von OPCION EVENTS GmbH noch folgenden Buchungsbestätigung verbindlich.
Preise und Leistungen
5.1.
Die im Angebot angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht anders angegeben. Sie gelten pro Person oder Gruppe.
5.2.
Die von OPCION EVENTS GmbH geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt des Angebots, bzw. der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Angebot, bzw. der Leistungsbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Gruppenauftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Gruppenauftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.
5.3.
Nach Vertragsschluss und wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Leistungsbeginn mehr als vier Monate liegen, kann OPCION EVENTS GmbH den Preis aus folgenden sachlichen, für sie bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Gründen erhöhen: Steuererhöhungen, Wechselkursänderungen bei Fremdwährungsvereinbarung, Erhöhung von Eintrittsgebühren, Steuern und Abgaben, Erhöhung der Inflation, Erhöhung von Kraftstoffpreisen, Lohn- und Vergütungserhöhungen.
5.4.
Die Preise können von OPCION EVENTS GmbH ferner geändert werden, wenn der Gast, bzw. der Gruppenauftraggeber nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Gäste, des Ablaufs, der Leistungen oder der Leistungsdauer wünscht und OPCION EVENTS GmbH dem zustimmt.
5.5.
Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich Leistungsbeginn, Leistungsende, Leistungsdauer, und sonstigen ergänzenden Leistungen), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann OPCION EVENTS GmbH ein Umbuchungsentgelt von mindestens € 20,- pro Änderungsvorgang verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist.
Leistungsänderungen
6.1.
Änderungen wesentlicher vertraglich vereinbarter Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von OPCION EVENTS GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vertraglichen Leistungen nicht beeinträchtigen.
6.2.
Grundsätzlich kann bei Stadtrundfahrten keine exakte Einhaltung der Route und des Ablaufs garantiert werden. Streckenänderungen sowie die Umstellung von Programmpunkten sind aus sachlichen Gründen (z. B. Verkehrsstaus, Sperrungen, Baustellen, Demonstrationen, Überfüllung einzelner Besichtigungspunkte) ausdrücklich vorbehalten. Ebenso kann es aus sachlichen Gründen erforderlich werden, einzelne Programm- oder Besichtigungspunkte durch andere, gleichwertige zu ersetzen.
6.3.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
6.4.
OPCION EVENTS GmbH wird den Gast, bzw. den Gruppenauftraggeber Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund informieren.
6.5.
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Zahlung
7.1.
Die Fälligkeit von Zahlungen richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Gruppenauftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung.
7.2.
Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so gelten für Gruppenauftraggeber folgende Zahlungsregelungen: Gruppenauftraggeber haben spätestens vor der Erbringung der vereinbarten Leistung den Gesamtpreis in bar vor Ort zu zahlen. Kreditkartenzahlungen vor Ort sind nach Absprache möglich.
7.3.
Zahlungen, die nach Vereinbarung auf Vorabrechnung erfolgen sind 7 Tage vor der Aktivität fällig. Der Gast und der Auftraggeber kommen ohne Mahnung in Verzug, wenn fällige Forderungen nicht 7 Tage vor der Stadtführung ausgeglichen sind. Die Forderung von OPCION EVENTS GmbH ist bei Unternehmern als Auftraggeber mit 8% über dem Basiszinssatz, bei Verbrauchern mit 5% Prozent zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Schadens bleibt vorbehalten.
7.4.
Erfolgenden Zahlungen oder Restzahlungen trotz Fälligkeit nicht zu den vereinbarten Terminen, so ist OPCION EVENTS GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Gast, bzw. den Auftraggeber Kosten gemäß diesen Bedingungen zu belasten.
7.5.
Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich
Rücktritt und Nichtinanspruchnahme der Leistungen durch den Gast, bzw. Auftraggeber
8.1.
Im Falle des Rücktritts oder der Nichtinanspruchnahme der Leistungen ohne Rücktrittserklärung bleibt der Anspruch von OPCION EVENTS GmbH auf Bezahlung des vereinbarten Preises einschließlich der Entgelte für Zusatzleistungen bestehen. Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten die Bestimmungen des §312g (9) BGB.
8.2.
Rücktritt vor der Aktivität: Die Stornierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. OPCION EVENTS GmbH steht es frei Entschädigungsansprüche wie folgt zu pauschalieren:
a) bei individuellen Aktivitäten
Nach der Buchung bis 15 Tage vor der Aktivität 25% des vereinbarten Preises, bis 14 Tage vor der Aktivität 50% des vereinbarten Preises, bei weniger als drei Tagen 100% des vereinbarten Preises.
b) bei Tramuntana-, Wein-, Oliven- und Inseltouren
Bis 48 Stunden vor der Aktivität kostenfrei stornierbar, danach 65% des vereinbarten Preises
c) bei Stadtführungen und Palma Touren
Bis 24 Stunden vor der Aktivität kostenfrei stornierbar, danach 100% des vereinbarten Preises
Eine Stornierung wird grundsätzlich erst mit einer schriftlichen Stornobestätigung an den Auftraggeber gültig.
Pflichten des Gastes, bzw. des Gruppenauftraggebers
9.1.
Der Gast, bzw. der Auftraggeber sind verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich OPCION EVENTS GmbH bzw. Ihren Beauftragten anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber dem Leistungsträger (z.B. dem Busunternehmen) erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes, bzw. des Auftraggebers ganz oder teilweise entfallen.
9.2.
Der Gast, bzw. der Auftraggeber können den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Sie haben zuvor OPCION EVENTS GmbH im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zu Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, von OPCION EVENTS GmbH verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, von OPCION EVENTS GmbH erkennbares Interesse des Gastes, bzw. Auftraggebers sachlich gerechtfertigt oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar ist.
9.3.
Eine Mitnahme von Haustieren, umfangreichen oder sperrigen Gepäck ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung mit OPCION EVENTS GmbH zulässig.
9.4.
OPCION EVENTS GmbH kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung OPCION EVENTS GmbH den Verlauf der Veranstaltung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt OPCION EVENTS GmbH, so gelten für den Zahlungsanspruch von OPCION EVENTS GmbH die Bestimmungen in Ziffer 8. entsprechend.
Foto- und Videoaufnahmen bei Veranstaltungen
10.1.
OPCION EVENTS GmbH hat das Recht, während Veranstaltungen Foto- und Videoaufnahmen anzufertigen. Diese Aufnahmen dienen der Dokumentation sowie der Veröffentlichung auf den digitalen Kanälen von OPCION EVENTS GmbH, einschließlich, aber nicht beschränkt auf der Website und den Social-Media-Plattformen.
10.2.
Mit der Teilnahme an den Veranstaltungen erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass Foto- und Videoaufnahmen von ihm erstellt und für die genannten Zwecke verwendet werden dürfen. Falls ein Teilnehmer nicht auf veröffentlichtem Bildmaterial erscheinen möchte, kann er uns dies im Vorfeld oder während der Veranstaltung mitteilen.
Die Anfertigung und Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen durch den Kunden, die den Veranstaltungsort in seiner Gesamtheit oder in Details, oder Mitarbeiter oder Mitwirkende von OPCION EVENTS GmbH zeigen, nur mit vorheriger, ausdrücklicher Genehmigung im Einzelfall gestattet
Durch die Annahme des Auftrags und die Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt die Einwilligung stillschweigend.
Haftung
11.1.
Die vertragliche Haftung von OPCION EVENTS GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Leistungsgesamtpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes von OPCION EVENTS GmbH weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder so weit OPCION EVENTS GmbH für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
11.2.
OPCION EVENTS GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die zusätzlich zu Ihren ausgeschriebenen Leistungen für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Transport, Veranstaltungen, Theaterbesuche, Schifffahrten usw.).
Verjährung
Contenido del c12.1.
Ansprüche des Gastes/Auftraggebers gegenüber OPCION EVENTS GmbH aus dem Vertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes/Auftraggebers aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr.
12.2.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast, bzw. der Auftraggeber von Umständen, die den Anspruch begründen und OPCION EVENTS GmbH als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
12.3.
Schweben zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast, bzw. der Gruppenauftraggeber oder OPCION EVENTS GmbH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorgezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.onmutador
Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und OPCION EVENTS GmbH findet ausschließlich das Recht des Landes Anwendung, in welchem die Leistung erbracht wird. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
13.2.
Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können OPCION EVENTS GmbH nur an deren Sitz verklagen.
13.3.
Für Klagen von OPCION EVENTS GmbH gegen den Kunden, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn- /Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von OPCION EVENTS GmbH vereinbart.
Münster, 01.02.2025